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   BAG, 08.02.1989 - 7 ABR 83/86   

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https://dejure.org/1989,3627
BAG, 08.02.1989 - 7 ABR 83/86 (https://dejure.org/1989,3627)
BAG, Entscheidung vom 08.02.1989 - 7 ABR 83/86 (https://dejure.org/1989,3627)
BAG, Entscheidung vom 08. Februar 1989 - 7 ABR 83/86 (https://dejure.org/1989,3627)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 04.06.1987 - 6 ABR 70/85

    Vertrauensmann der Schwerbehinderten - Sitzung des Wirtschaftsausschuss

    Auszug aus BAG, 08.02.1989 - 7 ABR 83/86
    Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat, ohne die Frage der richtigen Verfahrensart überhaupt aufzuwerfen, in seinem Beschluß vom 4. Juni 1987 (- 6 ABR 70/85 = BAGE 55, 332 = AP Nr. 2 zu § 22 SchwbG) über die Frage des Teilnahmerechts der Schwerbehindertenvertretung an Sitzungen des Wirtschaftsausschusses im Beschlußverfahren entschieden.

    Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat, ohne die Frage der richtigen Verfahrensart überhaupt aufzuwerfen, in seinem Beschluß vom 4. Juni 1987 (- 6 ABR 70/85 - BAGE 55, 332 = AP Nr. 2 zu § 22 SchwbG) über die Frage des Teilnahmerechts der Schwerbehindertenvertretung an Sitzungen des Wirtschaftsausschusses im Beschlußverfahren entschieden.

    Zwar ließe sich auf der Grundlage des unstreitigen Sachverhalts die abstrakte materiellrechtliche Frage entscheiden, ob die Gesamtschwerbehindertenvertretung ein Teilnahmerecht an den Sitzungen des Wirtschaftsausschusses hat; diese Frage dürfte auf der Grundlage des bereits oben angeführten Beschlusses des Bundesarbeitsgerichts vom 4. Juni 1987 (aaO) zu bejahen sein.

  • BGH, 25.11.1966 - V ZR 30/64

    Voraussetzungen für die Klageabweisung durch das Revisionsgericht; Stellungnahme

    Auszug aus BAG, 08.02.1989 - 7 ABR 83/86
    Überdies aber entspricht es ständiger Rechtsprechung, daß der Rechtsstreit regelmäßig an das Berufungsgericht zurückzuverweisen ist, wenn das Berufungsurteil die Klage als unzulässig abgewiesen hatte, das Revisionsgericht sie aber jedenfalls nicht aus diesem Grunde für unzulässig hält (vgl. z.B. BGHZ 11, 222 [BGH 10.12.1953 - IV ZR 48/53]; 46, 281; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 47. Aufl., § 565 Anm. 3; Thomas/Putzo, ZPO, 15. Aufl., § 565 Anm. 1).
  • BGH, 10.12.1953 - IV ZR 48/53

    Zurückverweisung an Berufungsgericht

    Auszug aus BAG, 08.02.1989 - 7 ABR 83/86
    Überdies aber entspricht es ständiger Rechtsprechung, daß der Rechtsstreit regelmäßig an das Berufungsgericht zurückzuverweisen ist, wenn das Berufungsurteil die Klage als unzulässig abgewiesen hatte, das Revisionsgericht sie aber jedenfalls nicht aus diesem Grunde für unzulässig hält (vgl. z.B. BGHZ 11, 222 [BGH 10.12.1953 - IV ZR 48/53]; 46, 281; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 47. Aufl., § 565 Anm. 3; Thomas/Putzo, ZPO, 15. Aufl., § 565 Anm. 1).
  • BAG, 16.08.1977 - 1 ABR 49/76

    Vertrauensmann der Schwerbehinderten - Ersatz von Schulungskosten -

    Auszug aus BAG, 08.02.1989 - 7 ABR 83/86
    Von der Fallgestaltung, die dem vom Landesarbeitsgericht herangezogenen Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 16. August 1977 (- 1 ABR 49/76 - AP Nr. 1 zu § 23 SchwbG) zugrundelag, unterscheidet sich der vorliegende Streitfall schon dadurch, daß es sich dort um einen Individualanspruch auf Kostenerstattung handelte, während es hier um die Mitwirkung der Schwerbehindertenvertretung an Sitzungen eines Betriebsverfassungsorgans geht.
  • BAG, 21.09.1989 - 1 AZR 465/88

    Beschlussverfahren: Rechtsstreitigkeiten über Rechte und Pflichten der

    Auf der anderen Seite haben der Sechste Senat (BAGE 55, 332 = AP Nr. 2 zu § 22 SchwbG) und der Siebte Senat (Beschluß vom 8. Februar 1989 - 7 ABR 83/86 - n.v.) über das Teilnahmerecht des Vertrauensmannes der Schwerbehinderten an Sitzungen des Wirtschaftsausschusses im Beschlußverfahren entschieden mit der Begründung, es gehe um die Zusammensetzung des Wirtschaftsausschusses und damit eines Organs der Betriebsverfassung.
  • BAG, 26.07.1989 - 7 ABR 72/88

    Beschlussverfahren: Kostenforderung - Rechtsweg

    Überdies entspricht es ständiger Rechtsprechung, daß der Rechtsstreit regelmäßig an das Berufungsgericht zurückzuverweisen ist, wenn das Berufungsurteil die Klage als unzulässig abgewiesen hatte, das Revisionsgericht sie aber jedenfalls nicht aus diesem Grunde für unzulässig hält (vgl. z.B. BGHZ 11, 222 [BGH 10.12.1953 - IV ZR 48/53]; 46, 281; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 47. Aufl., § 565 Anm. 3; Thomas/Putzo, ZPO, 15. Aufl., § 565 Anm. 1; BAG Beschluß vom 8. Februar 1989 - 7 ABR 83/86 - n.v.).
  • BAG, 26.07.1989 - 7 ABR 50/88

    Ausschliessliche Rechtswegeröffnung zu den Arbeitsgerichten bei Angelegenheiten

    Überdies entspricht es ständiger Rechtsprechung, daß der Rechtsstreit regelmäßig an das Berufungsgericht zurückzuverweisen ist, wenn das Berufungsurteil die Klage als unzulässig abgewiesen hatte, das Revisionsgericht sie aber jedenfalls nicht aus diesem Grunde für unzulässig hält (vgl. z.B. BGHZ 11, 222 [BGH 10.12.1953 - IV ZR 48/53]; 46, 281; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 47. Aufl., § 565 Anm. 3; Thomas/Putzo, ZPO, 15. Aufl., § 565 Anm. 1; BAG Beschluß vom 8. Februar 1989 - 7 ABR 83/86 - n.v.).
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